Achten Sie aufs Gewicht?

Der Sommer steht vor der Tür und somit auch die Urlaubsplanung der meisten Camper. Dabei sollte gerade bei längeren Reisen mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen auf die Beladung geachtet werden.
Behalten Sie immer einen Blick auf das höchstzulässige Gesamtgewicht, nicht nur um das Unfallrisiko zu minimieren und Ihre Mitreisenden keiner Gefahr auszusetzen, sondern auch um eine Strafe im In- und Ausland zu vermeiden. Im schlimmsten Fall muss das Reisemobil stehen bleiben und abgespeckt werden. Wer mit einem überladenen Fahrzeug einen Unfall verursacht, riskiert zudem Probleme mit der Versicherung.

In Österreich gilt:
Fahrzeuge bis 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro, ab 6 % Überladung ca. 170 Euro, ab 15 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung. 
Fahrzeuge über 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro, ab 100 kg Überladung (max. 5 % oder 1.000 kg) ca. 210 Euro, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung

  • Bußgelder in Europa bei Überladung​​​​​​​

Wann gilt ein Wohnmobil als überladen?
Überschreiten Sie das höchstzulässige Gesamtgewicht (hzGg) des Fahrzeugs, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung laut Verwaltungsstrafrecht. Das hzGg kann dem Zulassungsschein entnommen werden.

Das tatsächliche Gewicht vor dem Kauf beachten!
Schon vor dem Kauf Augen auf, und einen Blick ins Certificate of Conformity (kurz CoC) werfen. Die Übereinstimmungsbescheinigung, die der Hersteller dem Käufer seit 2014 aushändigen muss, gibt Auskunft über die tatsächliche Masse des Fahrzeugs, inklusive Sonderausstattung und über die Frage, ob die Leermasse 100 Prozent Frischwasser oder lediglich eine Fahrbefüllung mit wenigen Litern enthält. Doch auch mit den Daten aus dem CoC-Papier hat der Wohnmobilist noch keine endgültige Gewissheit über das Gewicht seines Fahrzeugs. Denn bei der Leermasse gesteht der Gesetzgeber den Herstellern bis zu fünf Prozent Abweichung zu, um Toleranzen in der Schichtstärke von Hölzern, der Dicke von Klebern und dem Raumgewicht der Wände auszugleichen.

Ein Fahrzeug mit einer Leermasse von 3.000 Kilogramm darf also stattliche 3.150 Kilogramm wiegen, ohne dass sich ein Sachmangel ergibt. 150 Kilogramm mehr! Wer sichergehen will, rechnet diese fünf Prozent von vornherein mit ein, lässt das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs im Kaufvertrag mit aufnehmen oder fährt sein Reisemobil auf eine Waage.
Dabei gilt es dann, nicht nur die zulässige Gesamtmasse im Auge zu behalten, sondern zudem die einzelnen höchstzulässigen Achslasten. Denn ein Fahrzeug gilt auch dann als überladen, wenn nur eine der Achslasten überschritten ist.

Welche Zuladungsreserven benötigt ein 3,5-Tonner tatsächlich, damit er sich in der Praxis als solcher nutzen lässt? 
Diese Frage lässt sich nur für jeden einzelnen Wohnmobilisten individuell beantworten. Je nach Umfang der Zusatzausstattung, des Gepäcks, Hobbys und Reisegewohnheiten benötigen die einen deutlich mehr Zuladung als die anderen. Als grobe Faustregel lässt sich aber festhalten: Wiegt ein Fahrzeug samt Sonderausstattung mehr als 3.000 Kilogramm, ist es als 3,5-Tonner maximal für zwei Personen geeignet. Wer mit drei oder mehr Personen auf Tour geht, benötigt ein deutlich leichteres Fahrzeug – oder wählt eins mit technisch zulässiger Gesamtmasse von 3,8 oder mehr Tonnen.

Zum Thema Auflastung:
Je nach Fahrzeug und Chassis lässt sich durch den Einsatz von Austauschschraubenfedern an der Vorderachse und/oder Zusatzschrauben- oder Luftfedern an der Hinterachse das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fiat Ducato auf 3,7 Tonnen bzw. noch mehr (siehe F1 technisch zulässige Gesamtmasse im Zulassungsschein) erhöhen. Die Änderungen müssen, wenn nicht bereits vom Hersteller typisiert und im Typenschein eingetragen, bei der jeweiligen Landesfahrzeugprüfstelle durch eine entsprechende Typisierung erfolgen! 
Aber ACHTUNG!  "Die meisten Camper in Österreich besitzen einen Führerschein der Klasse B. Dieser berechtigt zum Lenken eines Wohnmobils oder eines Gespanns mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilo. Alles, was darüber hinausgeht, darf mit dieser Führerscheinklasse nicht mehr bewegt werden." Mit einer siebenstündigen Zusatzausbildung und Eintragung des Codes 96 in den Führerschein lässt sich das Limit für das Lenken eines Gespanns auf 4.250 kg anheben. Darüber hinaus benötigt man zumindest einen Führerschein der Klasse BE – mit diesem darf ein Gespann mit bis zu 7.000 kg gelenkt werden. Wer ein schwereres Wohnmobil fahren möchte, benötigt zumindest einen Führerschein der Klasse C1 für Leicht-Lkw bis 7.500 kg.

Gewicht einsparen
Anders sieht es aus, wenn das Gewicht des 3,5-Tonners in voll beladenem Zustand nur „minimal“ – also beispielsweise um 20 bis 30 Kilogramm überschritten wird. In diesem Fall lassen sich möglicherweise an der einen oder anderen Stelle doch noch ein paar Kilo einsparen: Auf eine Trittstufe am Kastenwagen kann man ruhig verzichten. Sie erleichtert das Einsteigen nur minimal und vermiest sogar den Rampenwinkel des Fahrzeugs. Ist die Heckgarage beim Teilintegrierten groß genug, lassen sich darin vielleicht sogar zwei Fahrräder verstauen – das spart das Gewicht eines Fahrradträgers. Markise, Solaranlage, Campingstühle, Bordbatterie zeigen: Wer hier nicht nur auf Preis und Qualität, sondern auch aufs Gewicht achtet, spart schnell einige, möglicherweise sogar die entscheidenden Kilogramm.
Findige Camper werden sicher so manche Tricks kennen, um Gewicht sogar im Grammbereich zu sparen, z.B. Camping-Geschirr aus Bambus oder Alu, leichtes Bettzeug, Anreise mit leerem Wassertank, Heimreise mit leerer Camping-Toilette, E-Book statt "schwerer" Lektüre, Pannenkit statt Reserverad, Alu-Gasflaschen statt Stahlflaschen … u.v.m. Solche Maßnahmen bedeuten vielleicht für Manchen Abstriche beim Komfort – anders geht es jedoch leider nicht.

Quellennachweis: oesterreich.gv.at, truma.com, DoldeMedien Verlag GmbH, Arbö