Ade Campingplatz: Tipps zum Wildcampen

Willkommen in der Natur: Freies Campieren abseits ausgewiesener Stellplätze, das sogenannte Wildcampen, ist beliebt, aber in Deutschland und anderen Urlaubsländern nicht immer erlaubt. Bei Verstößen drohen zum Teil empfindliche Geldstrafen von bis zu mehreren hundert Euro. Strikt reglementiert ist Campen unter anderem in Deutschland, Frankreich und Dänemark. 

In Schottland, Schweden, Norwegen und den baltischen Staaten hingegen können Camper mit Wohnmobil oder Wohnwagen nach Lust und Laune in der Natur oder am Straßenrand übernachten. Auch Australien hat ein Herz für Wildcamper. www.campanda.de, mit mehr als 20.000 Fahrzeugen das größte Buchungsportal für Wohnmobile und Wohnwagen weltweit, hat einen Atlas für Wildcamper zusammengestellt. 

 

Skandinavien: Liberal mit „Jedermannsrecht“

 

Die Skandinavische Halbinsel ist das Paradies für Verfechter des Wildcampens. Allemansrätt (Recht auf öffentlichen Zugang) für Camping in Schweden In Schweden gibt es nur wenige Orte, an denen Sie mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil am Strand oder mitten im Wald übernachten dürfen. Das öffentliche Recht bietet bestimmte Möglichkeiten, aber in Wirklichkeit macht das off-road Gesetz diesen ein Ende. 
Leicht zugänglich hingegen sind die Ruheplätze der schwedischen Verkehrsverwaltung. Sie befinden sich entlang aller wichtigen schwedischen Straßen. Im Allgemeinen darf man dort 24 Stunden verbleiben aber am Wochenende darf man bis zu nächsten Wochentag bleiben. Entlang einzelner Straßen gibt es häufig Abfahrten, wo man eine Nacht bleiben kann, wenn die Aktivitäten des Grundbesitzers nicht behindert werden. Es gibt in Schweden 30 Nationalparks und ca. 5000 Naturreservate. Hier bietet sich hin und wieder Gelegenheit zu parken und dort eine Nacht zu verbringen.

Auch Norwegen gilt zu Recht als Wildcamping-freundliches Land. Wie in Schweden sollte man sich jedoch von Orten wie Nationalparks fernhalten, an denen motorisierte Fahrzeuge untersagt sind. In Dänemark jedoch ist wildes Campieren wie in Deutschland untersagt. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 500 Euro.

 

Großbritannien: Schottland Vorreiter 

 

In Großbritannien hebt sich Schottland positiv hervor. Wildcampen ist hier grundsätzlich erlaubt und wird im sogenannten „Scottish Outdoor Access Code“geregelt. In diesem Zugangsrecht sind einige Verhaltensregeln aufgelistet, die im Grunde an den Common Sense appellieren. So fordert das Regelwerk einen respektvollen Umgang mit der Natur und dem Besitz Anderer.

In Schottland sind sogar Lagerfeuer prinzipiell erlaubt. 

Frei, freier, Australien 

 

Der fünfte Kontinent ist das Paradies für Wildcamper. Wohnmobile dürfen in Australien überall auch für mehrere Tage stehen, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Der gesunde Menschenverstand sollte aber mitreisen: Trockene Flussbette sind genauso zu meiden wie zu große Entfernungen von der Zivilisation. Ferner gilt der Grundsatz „Take nothing but photographs, leave nothing but footprints“.

 

Deutschland: Für alles einen Paragraphen 

 

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht auch das Wildcampen gerichtlich geregelt wäre. Freies Campieren an dafür nicht vorgesehenen, öffentlichen Orten ist generell untersagt. Es gibt jedoch eine Ausnahme:

„Eine einmalige Zwischenübernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist zulässig. Das heißt, wer für sein Fahrzeug einen Parkplatz ohne explizites Halteverbot findet, kann dort in der Regel problemlos für eine Nacht sein Lager aufschlagen. Eine mehrfache Übernachtung an einem Ort ist nur auf Campingplätzen erlaubt beziehungsweise auf dafür vorgesehenen Stellplätzen. Auf Privatgrundstücken darf mit Zustimmung des Besitzers campiert werden. 

Frankreich: Attention Wildcamper 

 

Fast noch strenger geht es in Frankreich zu. Zwischen Ärmelkanal und Mittelmeerküste ist Wildcampen generell verboten. Gerade an Stränden und in touristischen Ballungszentren wird das Verbot auch strikt durchgesetzt.

Einige Gemeinden haben besondere Regeln für wildes Campen aufgestellt. Hier hilft eine Nachfrage beim Bürgermeisteramt. Bei Privatgrundstücken gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland.

 

Österreich

 

Auch hier ist Wildcampen generell verboten. Man unterscheidet jedoch zwischen Öffentlichem und Privatem Raum.
Auf Privatgrund entscheidet immer der Eigentümer und ist somit um Erlaubnis  zu fragen. Zum Beispiel bei einem "Wirten" mit großem Parkplatz wird dieser sicher weniger dagegen haben, wenn Sie in Aussicht stellen, als Gegenleistung das Abendessen in großzügigem Ausmaß bei ihm zu konsumieren.
Im Öffentlichen Raum ist das Campen abseits von Stell- oder Campingplätzen nicht erlaubt. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Wenn das Ziel der Übernachtung ist, die Fahrtüchtigkeit wieder zu erlangen, dann wird ein "Pausieren" von max. einer Nacht (= 8 Stunden) toleriert. Hier gilt jedoch: Es darf KEIN CAMPINGBETRIEBaufgenommen werden. Das bedeutet, die Markisen und Möbel bleiben im Fahrzeug, es wird nicht gekocht oder gegrillt. Der Aufenthalt dient alleine der Ruhephase. In Naturparks gilt diese Ausnahme nicht!

 

Verboten ist Wildcampen in:

 

Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (ausgenommen Quick-Stop-Plätze), Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Nordmazedonien, Portugal, Sardinien (I), Slowakei, Slowenien, Tschechien, Portugal und Ungarn

(Angaben ohne Gewähr)