Kennzeichnung von Ladung in Europa
Im Hinblick der Kennzeichnungspflicht von überstehender Ladung in Europa ist in den EU – Mitgliedsstaaten verschiedenes vorgeschrieben. Seit Jänner 2024 gibt es eine Änderung in Italien, die jedes Fahrzeug mit Heckträger betrifft. Einen Überblick über die gegenwärtigen Vorschriften finden Sie hier
Italien
- Ein nach hinten hinausragendes Ladegut muss mit einer reflektierenden 50 x 50 cm Großen rot-weiß schraffierten (5 rote Streifen und 4 weiße Streifen) Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel ist ausschließlich in Italien zu verwenden. Die für die EU und Spanien anerkannten Tafeln sind nicht gültig. Diese Regel gilt ebenfalls für Autos und Wohnmobile, welche Fahrräder am Heck transportieren. Eine überragende Ladung ist nur am Heck erlaubt und darf 30% der Fahrzeuglänge nicht überschreiten.
- Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.
- Eine Ausnahme galt seit einer Gesetzesänderung im August 2023. Bei Heckträgern mit Deckkennzeichen und eigener Beleuchtung konnte auf eine Warntafel verzichtet werden. Diese Gesetzesänderung wurde jedoch im Januar 2024 wieder ausgesetzt. Es gilt daher vorerst wieder die alte Gesetzeslage, wonach auch bei beleuchteten und mit Deckkennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln verwendet werden müssen.
- Tafeln aus Kunststoff sind in Italien nicht gestattet.
- Die Warntafel sind auch anzubringen, wenn keine Ladung auf dem Fahrradträger ist.
Spanien
- Ladegut am Dach bzw. Heck, das den hintersten Punkt des Fahrzeuges überragt muss mit der in Spanien gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.
- Tafeln aus Kunststoff sind in Spanien nicht erlaubt.
- Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, muss links und rechts gekennzeichnet werden.
- Die Tafel muss reflektierend, 50 x 50 cm groß und schraffiert (3 rote und 3 weiße Streifen) sein.
- Dies gilt ebenfalls für Autos und Wohnmobile, welche Fahrräder am Heck transportieren. Eine überragende Ladung ist nur am Heck erlaubt und sie darf 10% der Fahrzeuglänge nicht überschreiten.
Portugal
- In Portugal muss die überragende Landung auch mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Eine spezielle Tafel braucht man nicht, man kann dasselbe Modell wie in Spanien verwenden
Frankreich
- In Frankreich muss eine reflektierende Warntafel nur dann angebracht werden, wenn die Ladung mehr als 1 Meter hinausragt (max. zulässig: 3 m).
- Bei Dunkelheit muss zudem die nach hinten hinausragende Ladung mit mindestens einem roten Licht, welches auf eine Distanz von 150 m erkennbar ist, gekennzeichnet weden.
Kroatien
- Eine Warntafel ist nicht vorgeschrieben, jedoch muss eine Kennzeichnung erfolgen, wenn die Ladung mehr als 1 Meter den hintersten Punkt überragt.
- Für die Kennzeichnung ist ein rotes Tuch zu verwenden, bei Anhängern ein quadratisches, 50 x 50 cm großes Schild mit orangen und weißen Schrägstreifen
Österreich
- Eine Kennzeichnung ist in Österreich vorgeschrieben, wenn die Ladung mehr als einen Meter den hintersten Punkt des Fahrzeuges überragt.
- Die Langgutfuhren – Tafel ist 40 cm breit und 25 cm hoch, weiters einen 5 cm breiten roten Rand
- Bei Dunkelheit hat die Tafel rückstrahlend zu sein
Deutschland
- Eine Kennzeichnung ist in Deutschland bei einer überstehender Ladung von mehr als 1 m Pflicht. Bei einem Überhang von bis zu 1,5 m über die Rückstrahler des Fahrzeuges, ist das hinterste Ende zu kennzeichnen:
- eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne
- ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
- einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm
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