NoVA & Steuerreform 2020

Änderungen der NoVA ab 2020

+ Jedes Fahrzeug, das in Österreich bei einem Händler gekauft oder zum erstmalig zugelassen wird, muss die NoVA als "Zulassungssteuer" abführen. 
+ Die Berechnung der Höhe der NoVA hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab und wird seit 01. Januar 2020 anhand des Messverfahrens WLTP neu geregelt. 
+ Der maximale Steuersatz beträgt für PKW 32 Prozent und wird dem Nettowert des Fahrzeugs addiert.
+ Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionswerten zahlen in Österreich eine höhere Normverbrauchsabgabe. 
+ CO2-arme Fahrzeuge werden durch die neue Normverbrauchsabgabe steuerlich begünstigt.

Ab 01. Januar 2020 wird die Normverbrauchsabgabe in Österreich neu geregelt und berechnet. Grundsätzlich werden ab 2020 für die Berechnung der NoVA die CO2-Emissionen des Fahrzeugs nach dem Messverfahren WLTP ermittelt. 

Das Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (kurz "WLTP") ist eine von der EU, Japan und Indien eingeführte Richtlinie zur realitätsnahen Ermittlung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen. Die gemessenen Emissionen fallen durch die Bemessung in Litern somit höher aus als in bisherigen Labortests.

Aufgrund der höheren Messergebnisse würde nun automatisch auch die Normverbrauchsabgabe steigen. Daher wurde in Österreich ab 2020 eine neue Berechnungsmethode der NoVA festgelegt und eingeführt. 

Für Motorräder gilt ab 2020 nicht mehr der Hubraum, sondern die Ergebnisse des Messverfahrens WMTC als Grundlage der Normverbrauchsabgabe.

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