Reisen mit Kindern und Jugendlichen

Kinder benötigen einen eigenen Reisepass, bestehende Miteintragungen sind nicht mehr gültig. Bei Reisen mit abgelaufenem Reisepass in Länder, wo das erlaubt ist, muss beachtet werden, dass die Identität des Kindes anhand des Passfotos noch eindeutig feststellbar ist. Daher wird grundsätzlich ein Reisen nur mit ausreichend gültigem Reisepass angeraten.

Für Reisen mit Pflegekindern wird empfohlen, vor der Abreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes rückzufragen, ob zusätzliche Dokumente zur Einreise notwendig sind.

Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird - zusätzlich zum eigenen Reisepass - empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie HIER.

Für manche Länder muss diese Erklärung beglaubigt sein, für andere wird unter Umständen ein Obsorge-Beschluss benötigt. Rechtlich bindende Auskunft gibt jedoch nur die zuständige Auslandsvertretung des Reiselandes. Grundsätzlich bestimmen die Erziehungsberechtigten (zumeist die Eltern) den Aufenthalt der Jugendlichen, das heißt, gegen deren Willen dürfen Jugendliche nicht verreisen. Notfalls können sie die Polizei ersuchen, den Aufenthalt der Jugendlichen zu ermitteln, und sie zurückholen (Rückführung Minderjähriger).

Auch haben sie das Recht zu bestimmen, ob Minderjährige unter 18 Jahre über ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) selbst verfügen dürfen oder nicht. Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes. Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht, gibt es bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes. Wenn Jugendliche mit Erziehungsberechtigten im Urlaub sind und alleine weggehen dürfen, müssen grundsätzlich die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes beachtet werden. Besondere Vorsicht ist bei der Einfuhr und beim Genuss von Alkohol geboten, da es dafür oft rigorose Schutzbestimmungen gibt und in einigen Ländern der Alkoholkonsum für Jugendliche zur Gänze verboten ist, wobei das entsprechende Alter oft auch weit über dem in Österreich gültigen Alter von 18 Jahren liegen kann. Jugendliche, die bereits einen Führerschein besitzen, sollten sich darüber informieren, ob dieser auch im jeweiligen Urlaubsland gilt bzw. ab welchem Alter dort ein Fahrzeug gelenkt werden darf.